Unterhalt: Der Ehegattenunterhalt
 

Beim Ehegattenunterhalt sind zwei Zeitabschnitte zu unterscheiden, für die unterschiedliches Recht gilt:

  1. Bis zur Rechtskraft der Scheidung geht es um den Trennungsunterhalt.
  2. Nach der Scheidung geht es um den nachehelichen Unterhalt.

 

Bitte wählen Sie eine der beiden Tatbestände.