Das Umgangsrecht:                                    
             Vater
Trennen sich die Eltern, so leben und wohnen die Kinder meist nur bei einem Elternteil. Das Kind hat aber das Recht, seinen getrennt lebenden Elternteil zu sehen. Das gilt sowohl bei gemeinsamen Sorgerecht, als auch dann, wenn das Sorgerecht allein dem Elternteil zusteht, bei dem die Kinder leben. Umgekehrt hat auch der getrennt lebende Elternteil ein eigenes, einklagbares Umgangsrecht mit dem Kind.

Häufig wird das Umgangsrecht des Elternteils auch "Besuchsrecht" genannt.

Es gibt nicht nur ein Umgangsrecht, sondern auch eine Umgangspflicht der Eltern.

     Wem steht das Umgangsrecht zu?
     Umfang des Umgangsrechts
     Kosten des Umgangs
     weitere Einzelheiten zum Umgangsrecht

     Anspruch auf Auskunft über persönliche Angelegenheiten des Kindes