Das vereinfachte Festsetzungsverfahren für Kindesunterhalt:

Ist der geltend gemachte Unterhaltsanspruch nicht höher als das 1,5-fache des für das Kind maßgeblichen Regelbetrages nach der Regelbetrags-Verordnung, so kann statt des mühsamen und zeitaufwendigen Weges eine Unterhaltsklage ein vereinfachtes Verfahren gewählt werden (§ 645 ZPO).

Die Vereinfachungen bestehen in folgendem:

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